
Blogreihe: Einführung in Banking IT. Teil 2
Im ersten Teil dieser Blogreihe haben wir die IT-Landschaft für eine Bank kennengelernt. Nun werden wir uns mit der Umsetzung und Integration der neu gegründeten Bank in das volldigitalisierte Ökosystem der globalen Bankenwirtschaft auseinandersetzen.
Dazu braucht man Systeme, die die neue Bank mit anderen Banken vernetzen werden, um Aufträge der Kunden abwickeln zu können. Das sind sogenannte Zahlungsverkehrssysteme, die Zahlungen mit anderen Banken innerhalb der Single European Payment Area (SEPA) abwickeln. Dank der Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs im Euro-Raum profitieren Unternehmen und private Kunden von einem schnelleren Settlement und einer einfacheren Abwicklung grenzüberschreitender Zahlungen mit entsprechend besserer Kosteneffizienz, kürzeren internationalen Transaktionszeiten und einem vereinfachten Zugang zu den Märkten der EU.
Wir hatten es oben bereits angedeutet: Banken, die innerhalb des Euro-Raums operieren möchten, müssen bestimmte Richtlinien (die auf nationaler Ebene in Gesetze umgesetzt werden) erfüllen. Die maßgebliche Richtlinie ist dabei die sogenannte Payment Services Directive (EU-Zahlungsdiensterichtlinie). Erinnert ihr euch noch an den Aufschrei, als zum 01.11.2009 die Kontonummern und Bankleitzahlen innerhalb Europas vereinheitlicht wurden – mit dem Ergebnis, dass Kontonummern plötzlich gefühlt doppelt so lang wie bisher wurden? Nun, diese Richtlinie hat nicht nur scheinbare Nachteile gebracht, sondern zum Beispiel auch dafür gesorgt, dass Zahlungsaufträge nun innerhalb eines Werktags bearbeitet werden müssen.
Man denke an das neue SEPA-Lastschriftverfahren, bei dem man als Kunde noch nach einem Jahr Lastschriften europaweit „zurückholen“, also stornieren kann. Bei Lastschriften gibt es klare Regeln. Wie und wie lange man das Geld zurückholen kann, hängt davon ab, ob die Abbuchung berechtigt war oder nicht. Seit der SEPA-Umstellung im Jahr 2014 müssen Lastschriften grundsätzlich vorab autorisiert werden. Davor galten sie als genehmigt, wenn der Kontoinhaber nicht innerhalb von sechs Wochen nach Rechnungsabschluss widersprochen hat. Aber auch die heutigen SEPA-Lastschriften kann man zurückgeben. Bei Lastschriften, für die man ein Mandat erteilt hat, geht das acht Wochen lang.
Trotz SEPA-Mandat kann es zu unberechtigten Lastschriften kommen. Zum Beispiel dann, wenn man ursprünglich eine Einzugsermächtigung erteilt hat, aber ein Kauf dann doch nicht zustande gekommen ist. Oder wenn man ein Abo oder den Fitnessstudiovertrag gekündigt hat, der Anbieter aber weiterhin abbucht. In solchen Fällen hat man 13 Monate Zeit, die Lastschrift zurückbuchen zu lassen.
Hier muss die Bank überlegen und das SEPA-Lastschriftsystem so einrichten, dass das entsprechend auch gespeichert und abwickelbar ist, um Transaktionen ein Jahr lang stornieren zu können.
Über den europäischen Raum hinaus sollte man besser auch mit dem Interbankensystem SWIFT zum sicheren und standardisierten Austausch von Zahlungsverkehrsinforationen verbunden sein – damit kann man dann Zahlungsanweisungen mit mehr als 11.000 Banken und Finanzinstituten weltweit austauschen.
Wenn man ferner auch Abwicklung von Kreditkartenzahlungen anbieten will, muss man sich auch Gedanken darüber machen, die Systeme mit denen der wichtigsten Kreditkartenanbieter, also Maestro, Visa oder American Express, zu verbinden.
Easy, oder?
Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Internationale_Bankkontonummer
https://www.baningo.com/ratgeber/artikel/zahlungsverkehr-in-europa-was-ist-eigentlich-sepa
https://www.n-tv.de/ratgeber/Kann-man-Fehlbuchungen-zurueckholen-article19744175.html
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