Karrieretipp „Arbeitszeugnis“ von Talentschmiede.biz
Wir haben Personalexpertin Frau Denise Koscher gefragt, ob ein schlechtes Arbeitszeugnis vorgezeigt bzw. der Bewerbung beigefügt werden muss:
Grundsätzlich nein, wenn die Zeugnisse für die weitere Laufbahn nicht relevant sind z.B. wenn man während der Schulzeit einer Nebentätigkeit nachgegangen ist, welche die weitere Laufbahn nicht beeinflusst, denke ich, ist es nicht unbedingt notwendig.
Man muss sich aber im Klaren sein, dass wenn das Fehlen bemerkt wird oder man den Job / Tätigkeit aktiv selbst im Lebenslauf beworben hat, es wahrscheinlich ist, darauf angesprochen zu werden. Auch Fragen, aus welchen Gründen das Zeugnis nicht mitgesendet wurde, können auftreten.
Wichtig zu wissen ist, dass Arbeitszeugnisse sehr wohl auch “beeinflusst“ werden können. Man kann diese sehr “schlau” und passend zu seinen Wünschen gestalten lassen, oder man formuliert es selbst. Das klappt häufig bei kleineren Arbeitgebern sehr gut, da sie entweder weniger Erfahrung haben oder die Personalabteilung häufig auch kapazitätsmäßig nicht so stark besetzt ist. Zum Teil ist es ja auch so, dass ein Arbeitgeber nicht wissentlich ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellen möchte, sondern einfach die klassische Routine noch fehlt. Falls ein Zeugnis schon besteht und nicht zufriedenstellend ist, kann man auch nachjustieren. Ich hab viele Kunden, die mir ihre Zeugnisse vorlegen und ich gebe dann entsprechende Tipps. Meine Kunden reichen dann die Zeugnisse nocheinmal ein, und lassen “Fehler” ausbessern.
Frau Koscher ist eine Personalmanagerin mit mehrjähriger Praxiserfahrung, die sehr gerne ihre Erfahrungen aus der Durchsicht unzähliger Bewerbungen sowie als Gesprächspartnerin in zahlreichen Bewerbungsgesprächen weiter gibt. Mehr über Frau Koscher und Talentschmiede.biz ist hier zu lesen.