Wofür brauchen wir die Bafin?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, auch oft BaFin genannt, befindet sich in Frankfurt am Main und in Bonn wo sie über 2000 Menschen beschäftigt. Aber brauchen wir die überhaupt alle und wenn ja, wofür?
Die Behörde, welche aktuell vom Präsidenten Felix Häufelt geleitet wird, befasst sich mit der Aufsicht des Kreditwesens, des Wertpapierhandels und des Versicherungswesen. Sie ist in 5 Punkte unterteilt: 1) Bankenaufsicht, 2) Innere Verwaltung und Recht, 3) Präsident, 4) Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht und 5)Wertpapieraufsicht/Asset-Management. Sie beobachtet Tätigkeiten von Unternehmen in diesen Industrien und sorgt dafür, dass diese gesetzeskonform handeln.
Das heißt, die BaFin ist ebenso zuständig für FinTech und Insuretech Startups, wie auch für milliardenschwere und alteingesessene Banken, sowie Versicherungsunternehmen. Ihre Arbeit basiert auf dem Kreditwesengesetz, welches häufig mit KWG abgekürzt wird. Sie sorgt dafür, dass es beispielsweise kein Insidertrading gibt und falls doch, dass dieses geahndet wird. Die BaFin kann auch die Polizei mit auf den Plan rufen, falls sie dies als nötig erachtet.
Die BaFin finanziert sich komplett aus ihren eigenen Einnahmen. D.h. die von ihr beaufsichtigten Unternehmen müssen Abgaben leisten, mit welchen die Behörde finanziert wird.
Wann wendet man sich eigentlich an die BaFin? Dafür gibt es unterschiedliche Gründe. Einer wäre ein FinTech-Startup, welches im Finanzbereich tätig ist. Hierbei sollte der Gründer oder der ihm zur Seite stehende juristische Beistand am Besten im Vorfeld abklären, ob eine BaFin-Erlaubnis nötig ist. Ansonsten wäre es sehr ärgerlich und wahrscheinlich deutlich teurer, wenn das Unternehmen einige Zeit am Markt ist, sogar Umsätze macht und plötzlich vor unvollendete Tatsachen gestellt wird. Ob tatsächlich eine BaFin-Erlaubnis benötigt wird, hängt von den genauen Tätigkeit eines Unternehmens ab. Hierfür gibt es bestimmte Gesetzestexte, welche die Anforderungen spezifizieren, wie beispielsweise das ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) oder das KWG (Kreditwesengesetz).
Falls Anleger den Verdacht haben, dass ein Unternehmen mit ihrem Kapital Schindluder betreibt oder es sich um glatten Betrug handelt, so kann es ebenfalls die BaFin einschalten. Die BaFin selber empfiehlt eine schriftliche Beschwerde. Das Gute einer solchen Beschwerde ist die Tatsache, dass Sie damit auch anderen Verbrauchern helfen können, sodass diese beispielsweise nicht Anteile bei einem Fond erwerben, welcher sich als sehr problematisch herausstellt.
Auch wenn die BaFin die Beaufsichtigung einiger Banken an die EZB abgab, so hat die Behörde durchaus eine ausgeprägte Daseinsberechtigung. Schließlich können Finanzen sehr komplex sein und leider haben nicht alle Beteiligten am Finanzgeschehen lautere Absichten.