Das 1×1 des Insider Tradings: Von der Börse ins Gericht
Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten bei einem börsenorientierten Unternehmen. Dort erhalten Sie wichtige Informationen, bevor diese der Allgemeinheit mitgeteilt werden. Sie verraten diese Informationen einem Freund, welcher daraufhin Aktien Ihres Unternehmens erwirbt. Wissen Sie, wie man das nennt? Insider Handel. Und dieser ist bei weitem kein Kavaliersdelikt. Er wird nicht nur von BaFin und SEC gerügt, sondern kann auch von Strafgerichten verfolgt werden. Warum gibt es aber immer noch Menschen, die sich darauf einlassen? Bei manchen Menschen ist die Gier leider größer als der Verstand.
In Deutschland wird Insiderhandel durch Paragraph 14 des WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) untersagt. Als Strafe können schuldige Personen mit bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug rechnen. Nun ist es so, dass an der Börse wenig voraussagbar ist. Umso schöner mag es sich für eine gierige Person anfühlen, wenn man einen Insidertip erhält, beispielsweise, dass ein bestimmtes Unternehmen einen Kaufvorschlag unterbreitet hat, welcher 20% über dem Marktwert liegt. Wenn sich eine Person nun aufgrund dieses Insiderwissens vor dem öffentlichen Bekanntwerden mit Wertpapieren des zu kaufenden Unternehmens eindeckt, so winken satte Gewinne.
Ein solcher Geheimnisverrat muss aber nicht nur direkt aus dem in Frage kommenden Unternehmen stammen. Dieses arbeitet zumeist auch mit anderen Firmen zusammen, beispielsweise Banken, welche bei einem IPO oder einem Merger helfen, oder auch Consultants, welche mit technisch herausfordernden Implementationen helfen. Diese Personen kommen ebenfalls in den Genuss von vertraulichen Informationen und können diese unter Umständen an unbefugte Dritte weitergeben.
Eine Ponzi Scheme, wie sie beispielsweise von Bernie Madoff begangen wurde, ist kein Insiderhandel. Ein Finanzjongleur, welcher in den USA wegen Insiderhandel verurteilt wurde, ist der Amerikaner Michael Milken. Er war in den 80ern nicht nur als Junk-Bond König (zu deutsch “Schrottanleihen-König’) bekannt, sondern auch dafür, dass er zu 10 Jahren Haft verurteilt wurde und nur 22 Monate abgesessen hat (da ein Richter das alte Urteil aufhob und ein neues aussprach). Außerdem ist er lebenslang vom Wertpapierhandel ausgeschlossen. Milken wurde damals übrigens von Ivan Boesky angeschwärzt, welcher bereits ebenfalls wegen Insiderhandel verurteilt wurde.
Während in den USA Insiderhandel bereits seit den 1930ern gesetzlich untersagt ist, so wurde dieser in Deutschland erst 1994 unter Strafe gestellt. Der letzte große und bekanntgewordene Fall von Insiderhandel war der vom Hedgefonds-Manager Raj Rajaratnam, welcher sich in den USA zutrug.
Die BaFin wertet regelmäßig Kapitalmarktdaten aus. Stößt die Behörde dabei auf deutlich fragwürdige Muster, so hat sie die Möglichkeit, bei der Staatsanwaltschaft Anzeige zu erstatten.